Einsprachefrist: so rechnen Sie richtig

30 Kalendertage ab dem Tag nach der Zustellung – mit Verschiebung auf den nächsten Werktag.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 132–135 DBG / Art. 48 StHG · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Bei nicht abgeholtem Einschreiben den Tag des Zustellversuchs eintragen (sichere Seite).

Was wurde nicht berücksichtigt? (Begründung-Module)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Rechenregeln

SchrittRegel
BeginnTag nach der Eröffnung / Zustellung (Art. 133 Abs. 1 DBG)
Dauer30 Tage (Art. 132 Abs. 1 DBG, Art. 48 Abs. 1 StHG)
Wochenende / Feiertagendet am nächsten Werktag (Art. 133 Abs. 1). Welche Feiertage gelten, bestimmt der Kanton; nur Neujahr, Auffahrt und Weihnachten gelten in allen Kantonen, der 1. August bundesrechtlich (BJ).
WahrungEingang bei der Behörde oder Übergabe an die Post am letzten Tag
Erstreckungnein – gesetzliche Frist; keine Gerichtsferien (z. B. BE TaxInfo)
Nicht abgeholtes Einschreibenkann am letzten Tag der 7-tägigen Abholfrist als zugestellt gelten, wenn mit Zustellung zu rechnen war (Praxis BE) – sicherer ab dem Zustellversuch rechnen

Beispiel: Zustellung am Montag, 19.10.2026 → 30. Tag ist Mittwoch, 18.11.2026. Fällt der 30. Tag auf einen Samstag, läuft die Frist am Montag ab.

Unser Rechner verschiebt nur über Sa/So und die in allen Kantonen geltenden Feiertage – Ihr Datum ist damit nie zu spät.

Quellen: Art. 132, 133, 134, 135, 140 DBG, Art. 48, 50 StHG; ESTV Steuerbegriffe Rechtsmittel, Steuerverwaltung Bern, BE TaxInfo, Steuerrekursgericht ZH, Gemeinde Oberweningen ZH, BJ Feiertage. Geprüft am 19.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum der Veranlagungsverfügung eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 30-Tage-Frist (Art. 132/133 DBG, Art. 48 StHG) – konservativ, nie zu spät.
  2. Form beachten: schriftlich, eigenhändig unterschrieben, per Post – gewöhnliche E-Mail gilt in der Regel nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache mit Antrag und Begründung aus Modulen (Berufskosten, Säule 3a, Krankheitskosten …), Gesuch um Akteneinsicht, bei abgelaufener Frist Gesuch um Wiederherstellung (Art. 133 Abs. 3 DBG).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung?

30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 Abs. 1 DBG, Art. 48 Abs. 1 StHG). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und läuft am nächsten Werktag ab, wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist (Art. 133 Abs. 1 DBG). Sie ist nicht erstreckbar. Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum – konservativ gerechnet.

Frist verpasst – was nun?

Auf eine verspätete Einsprache wird nur eingetreten, wenn Sie wegen Militär- oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder anderer erheblicher Gründe verhindert waren und die Einsprache innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses einreichen (Art. 133 Abs. 3 DBG).

Kann ich die Einsprache per E-Mail einreichen?

In der Regel nein. Die Einsprache muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Zürich, Bern und Waadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass gewöhnliche E-Mails nicht gelten. Einige Kantone bieten eine Online-Einsprache im Steuerportal an (z. B. BE-Login).