Frist verpasst: Wiederherstellung?

Nur unter engen Voraussetzungen – mit Nachweis und innert 30 Tagen.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 132–135 DBG / Art. 48 StHG · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Bei nicht abgeholtem Einschreiben den Tag des Zustellversuchs eintragen (sichere Seite).

Was wurde nicht berücksichtigt? (Begründung-Module)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Art. 133 Abs. 3 DBG

  • Verhinderung durch Militär- oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder andere erhebliche Gründe
  • Nachweis durch die steuerpflichtige Person (z. B. Arztzeugnis, Dienstbüchlein)
  • Einsprache innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses einreichen – am besten zusammen mit dem Gesuch
  • Kantonale Steuergesetze kennen in der Regel eine gleiche Regel (z. B. GE LPFisc Art. 41 Abs. 3)

Ohne Hinderungsgrund wird die Veranlagung rechtskräftig. Dann bleibt nur die Revision (Art. 147 DBG) – eng: ausgeschlossen für Gründe, die Sie bei zumutbarer Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätten vorbringen können (vergessene Abzüge gehören meist dazu).

Quellen: Art. 132, 133, 134, 135, 140 DBG, Art. 48, 50 StHG; ESTV Steuerbegriffe Rechtsmittel, Steuerverwaltung Bern, BE TaxInfo, Steuerrekursgericht ZH, Gemeinde Oberweningen ZH, BJ Feiertage. Geprüft am 19.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum der Veranlagungsverfügung eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 30-Tage-Frist (Art. 132/133 DBG, Art. 48 StHG) – konservativ, nie zu spät.
  2. Form beachten: schriftlich, eigenhändig unterschrieben, per Post – gewöhnliche E-Mail gilt in der Regel nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache mit Antrag und Begründung aus Modulen (Berufskosten, Säule 3a, Krankheitskosten …), Gesuch um Akteneinsicht, bei abgelaufener Frist Gesuch um Wiederherstellung (Art. 133 Abs. 3 DBG).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Frist verpasst – was nun?

Auf eine verspätete Einsprache wird nur eingetreten, wenn Sie wegen Militär- oder Zivildienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder anderer erheblicher Gründe verhindert waren und die Einsprache innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses einreichen (Art. 133 Abs. 3 DBG).

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung?

30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 Abs. 1 DBG, Art. 48 Abs. 1 StHG). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und läuft am nächsten Werktag ab, wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist (Art. 133 Abs. 1 DBG). Sie ist nicht erstreckbar. Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum – konservativ gerechnet.

Was kostet eine Einsprache beim Steueramt?

Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenfrei (Art. 135 Abs. 3 DBG). Kosten können nur auferlegt werden, wenn Sie sie durch eine schuldhafte Verletzung von Verfahrenspflichten verursacht haben – etwa bei einer Ermessensveranlagung. Rekurs und Beschwerde danach sind bei Unterliegen meist kostenpflichtig.