Antrag, Begründung, Beweismittel, Unterschrift – mehr braucht es nicht.
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Einschreiben Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung [Steuerjahr] vom [Datum] – Nr. [Register-Nr.] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die oben genannte Veranlagungsverfügung erhebe ich innert Frist Einsprache gestützt auf Art. 132 DBG sowie Art. 48 StHG und das kantonale Steuergesetz. Antrag: Ich beantrage, die Veranlagungsverfügung aufzuheben und die Veranlagung gemäss nachstehender Begründung neu vorzunehmen. Begründung: Säule 3a: Meine Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge wurden nicht berücksichtigt. Die Bescheinigung liegt bei. … Beweismittel: Bescheinigung Säule 3a, … Freundliche Grüsse [Name] (eigenhändige Unterschrift) Beilagen: Kopie der Veranlagungsverfügung; Belege
Statische Word-Vorlagen rechnen die Frist nicht und weisen kaum auf Verschlechterungsrisiko, Ermessensveranlagung oder Wiederherstellung hin. Unser Paket füllt Ihre Angaben ein, wählt die passende Rechtsgrundlage (DBG/StHG) und liefert PDF + Text in DE oder FR.
Für die direkte Bundessteuer genügt grundsätzlich der erkennbare Wille, die Veranlagung anzufechten (ESTV). Einige Kantone verlangen aber Antrag und Begründung, und bei einer Ermessensveranlagung sind Begründung und Beweismittel Pflicht (Art. 132 Abs. 3 DBG). Eine klare Begründung mit Belegen ist immer der sicherste Weg.
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In der Regel nein. Die Einsprache muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Zürich, Bern und Waadt weisen ausdrücklich darauf hin, dass gewöhnliche E-Mails nicht gelten. Einige Kantone bieten eine Online-Einsprache im Steuerportal an (z. B. BE-Login).