Abzüge vergessen oder gestrichen?

Solange die Einsprachefrist läuft, können Sie vergessene oder gestrichene Abzüge mit Belegen geltend machen.

✓ Gratis-Fristenrechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 132–135 DBG / Art. 48 StHG · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Bei nicht abgeholtem Einschreiben den Tag des Zustellversuchs eintragen (sichere Seite).

Was wurde nicht berücksichtigt? (Begründung-Module)

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Häufig übersehen – Checkliste

AbzugWas beilegen?
Berufskosten (Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, übrige)Arbeitsweg, Arbeitgeberbestätigung, Quittungen
Säule 3aBescheinigung der Bank / Versicherung
Krankheits- und Unfallkosten über dem SelbstbehaltAufstellung, Rechnungen, Leistungsabrechnungen der Krankenkasse
Aus- und Weiterbildung (berufsorientiert)Rechnungen, Zahlungsnachweise
Spenden an steuerbefreite InstitutionenSpendenbestätigungen
KinderdrittbetreuungRechnungen Kita/Tagesfamilie
Liegenschaftsunterhalt (effektiv oder Pauschale)Rechnungen, Aufstellung

Höhe und Voraussetzungen der Abzüge unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen – massgebend ist Ihre Wegleitung. Wir nennen bewusst keine Beträge. Achtung: Die Behörde kann bei der Einsprache auch andere Positionen neu prüfen (Art. 135 Abs. 1 DBG).

Quellen: Art. 132, 133, 134, 135, 140 DBG, Art. 48, 50 StHG; ESTV Steuerbegriffe Rechtsmittel, Steuerverwaltung Bern, BE TaxInfo, Steuerrekursgericht ZH, Gemeinde Oberweningen ZH, BJ Feiertage. Geprüft am 19.10.2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis Frist prüfen: Zustelldatum der Veranlagungsverfügung eingeben. Der Rechner zeigt das Ende der 30-Tage-Frist (Art. 132/133 DBG, Art. 48 StHG) – konservativ, nie zu spät.
  2. Form beachten: schriftlich, eigenhändig unterschrieben, per Post – gewöhnliche E-Mail gilt in der Regel nicht.
  3. Paket CHF 9.90: Einsprache mit Antrag und Begründung aus Modulen (Berufskosten, Säule 3a, Krankheitskosten …), Gesuch um Akteneinsicht, bei abgelaufener Frist Gesuch um Wiederherstellung (Art. 133 Abs. 3 DBG).

Einsprache-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Kann die Steuer nach der Einsprache höher werden?

Ja. Die Veranlagungsbehörde kann alle Steuerfaktoren neu festsetzen und die Veranlagung nach Anhörung auch zu Ihrem Nachteil ändern (Art. 135 Abs. 1 DBG, Art. 48 Abs. 4 StHG). Prüfen Sie deshalb, ob es Punkte gibt, die gegen Sie sprechen könnten.

Wie lange habe ich Zeit für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung?

30 Tage nach Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 Abs. 1 DBG, Art. 48 Abs. 1 StHG). Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung und läuft am nächsten Werktag ab, wenn der letzte Tag ein Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist (Art. 133 Abs. 1 DBG). Sie ist nicht erstreckbar. Unser Gratis-Rechner zeigt Ihr Datum – konservativ gerechnet.

Muss ich die Einsprache begründen?

Für die direkte Bundessteuer genügt grundsätzlich der erkennbare Wille, die Veranlagung anzufechten (ESTV). Einige Kantone verlangen aber Antrag und Begründung, und bei einer Ermessensveranlagung sind Begründung und Beweismittel Pflicht (Art. 132 Abs. 3 DBG). Eine klare Begründung mit Belegen ist immer der sicherste Weg.